Die Themen von etwaigem strukturellen Rassismus und Rechtsextremismus in den Polizeibehörden, aber auch Polizeitaktiken und Polizeigewalt haben in den vergangenen Monaten starke Diskussionen ausgelöst. Besonders die Frage danach, wer eigentlich die Polizei kontrolliert, stand im Vordergrund. Weil eine bessere Polizeiaufsicht auch im Interesse der Polizei selbst ist, haben viele Akteure sehr unterschiedliche Vorschläge für Reformen gemacht. Als deutsche Sozialdemokrat:innen in Großbritannien haben wir hier ein Modell zur unabhängigen Polizeiaufsicht kennengelernt, das in der Praxis bereits sehr gut funktioniert und überzeugt. Unserer Meinung nach sollte in Deutschland eine ähnliche Lösung gefunden werden, wir können aus den britischen Erfahrungen und ihren bewährten Praktiken lernen. Mit unserem Antrag wollen wir dies anregen.
Den ganzen Antrag als PDF zum Download.
Was fordern wir?
Wir fordern die Schaffung einer unabhängigen Behörde zur Polizeiaufsicht und Untersuchung polizeilichen Handelns als nachgeordnete Behörde der jeweiligen Innen- oder Justizministerien auf Bundes- und Länderebene. Aufgabe dieser Behörde ist es, Beschwerden über die Polizei oder Hinweisen durch Polizeibeamt:innen – einschließlich anonymer Hinweise – auf Fehlverhalten nachzugehen, Untersuchungen über Polizeieinsätze durchzuführen, bei denen Zivilist:innen in besonderem Maße geschädigt wurden, sowie die Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde in Fällen zu unterstützen, bei denen Polizeibeamt:innen selbst Beschuldigte sind. Hierbei ist zu prüfen, inwieweit das britische Independent Office for Police Conduct (IOPC) als Vorbild einer solchen Behörde dienen kann.
Darüber hinaus fordern wir die nachfolgenden bewährten Praktiken der britischen Polizeien in der Bekämpfung von strukturellem Rassismus schnellstmöglich auch in den deutschen Polizeibehörden anzuwenden. Dazu zählen:
- Die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamt:innen durch externe und unabhängige Trainer in der Erkennung und Entgegenwirkung rassistischen Verhaltens.
- Die Durchführung von sogenannten Exit-Interviews, also Befragung von Polizeibeamt:innen über die Gründe und Ursachen wenn diese sich irregulär auf einen anderen Dienstposten versetzen lassen oder den Polizeidienst sogar vollends quittieren.
- Die Einrichtung einer repräsentativen Interessenvertretung für Polizeibeamt:innen ethnischer Minderheiten, die selbst von Rassismus betroffen sein könnten. Hierbei ist zu prüfen, inwieweit die britische National Black Police Association (NBPA) als Vorbild einer solchen Interessenvertretung dienen kann.
- Die Beteiligung repräsentativer Interessenvertretungen und Gewerkschaften bei richtungsweisenden Entscheidungen innerhalb der Polizeibehörden. Hierzu zählen bspw. Personalentscheidungen besonders gehobener Führungspositionen oder maßgebliche Budgetentscheidungen.
Warum fordern wir das?
Durchführung unabhängiger Untersuchungen als Grundlage für gute Reformen Wir begrüßen die durch den niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius Mitte Oktober 2020 angestoßene und durch seine sozialdemokratischen Amtskollegen anderer Bundesländer unterstützte Initiative, eine Extremismusstudie in den Länderpolizeien durchzuführen; sowie der kurz darauf erfolgten Ankündigung von Vizekanzler Olaf Scholz, dass mit Zustimmung von Bundesinnenminister Horst Seehofer eine Studie zu Rassismus in der Polizei in Auftrag gegeben wird. Als SPD London verweisen wir auf die britische Erfahrung des Scarman Reports nach den Unruhen in Brixton im Jahr 1981, sowie dem Macpherson Report nach dem rassistisch- motivierten Mord an Steven Lawrence im Jahr 1993, die jeweils strukturellen Rassismus innerhalb der britischen Polizeibehörden aufdeckten und als fundierte Grundlage für weitreichende Reformen dienten. Dies zeigt deutlich auf, dass die Durchführung umfassender Untersuchungen zu möglichem Fehlverhalten und strukturellem Rassismus innerhalb der Polizeibehörden ein wichtiger erster Schritt ist, um Problemen durch kluge und zielgerichtete Reformen an den richtigen Stellen begegnen zu können. Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde nach britischem Vorbild Nichtsdestotrotz halten wir die aktuelle Aufsicht über die Polizeibehörden in Deutschland für unzureichend und sehen bereits jetzt Verbesserungsbedarf. Bisher obliegt die Ermittlung und Verfolgung von polizeilichem Fehlverhalten den Polizeibehörden selbst. Die Strafverfolgung wird dabei durch die der Polizei durch verstetigte Arbeitsbeziehungen oft nahestehende Staatsanwaltschaft ausgeübt, während die Fach- und Dienstaufsicht bei den jeweiligen Polizeien übergeordneten Innenministerien liegt. Hierdurch gibt es kaum die Möglichkeit etwaiges polizeiliches Fehlverhalten unabhängig zu ermitteln und damit angemessen gerichtlich erörtern zu können. Als SPD Freundeskreis London können wir an dieser Stelle auf das positive britische Beispiel des Independent Office For Police Conduct (IOPC) verweisen. Als unabhängige Behörde bietet es eine vertrauenswürdige Stelle für Betroffene. Sie kann eigene Ermittlungen anstellen um etwaige Missstände und etwaiges Fehlverhalten in der Polizei aufzudecken und durch die Staatsanwaltschaft juristisch ahnden zu lassen. Wir halten die Einrichtung einer ähnlich gestalteten Behörde auch in Deutschland für angemessen. Aufgrund der föderalen Ordnung der Bundesrepublik würde dies aber wohl die Schaffung mehrerer entsprechender Behörden auf Bundes- und Landesebene analog zu den siebzehn Polizeibehörden erfordern. Das britische Independent Office For Police Conduct als Erfolgsmodell Das Britisches Beispiel des IOPC gibt gute Anregungen, wie eine solche den jeweiligen Innenministerien nachgeordnete aber unabhängige Behörde ausgestaltet werden könnte. Zu beachten ist bspw. die diverse Zusammensetzung der Belegschaft aus Fachleuten verschiedenster relevanter wissenschaftlicher Disziplinen, die eine zusätzliche kriminologische Schulung erhalten. Dabei dürfen nicht mehr als 23% der Belegschaft aus ehemaligen Polizeibeamt:innen bestehen, um die wirkliche Unabhängigkeit der Behörde sicherzustellen. Die Beteiligung einiger ehemaliger Polizeibeamt:innen ermöglicht aber gleichzeitig eine tiefere praxiserfahrene Expertise zum polizeilichen Alltag. Polizeimaßnahmen bei denen Zivilist:innen schwer geschädigt wurden müssen dem IOPC durch die Polizei selbst gemeldet werden. Das IOPC kann aber auch eigenständig Untersuchungen und Ermittlungen zu einem Fall aufnehmen. Dabei hat das IOPC Zugang zu allen polizeilichen Akten. Es verfügt darüber hinaus über eigenen Experten und Gutachter, bspw. Forensiker. Sollte polizeiliches Fehlverhalten festgestellt werden, so werden die Ermittlungsergebnisse und gesammelten Beweise zur weiteren Verfolgung der Staatsanwaltschaft übergeben. Obgleich wir anerkennen, dass es in Großbritannien mitnichten so ist, dass Probleme wie struktureller Rassismus in der Polizei oder polizeiliches Fehlverhalten grundsätzlich überwunden wären und diese Thematik auch hier von Bedeutung bleibt und weitere Reformen notwendig macht, ist dennoch festzustellen, dass in Großbritannien bereits einige deutlich weitergehende Maßnahmen getroffen wurden, von denen wir in Deutschland lernen können. Gute Praktiken zur Bekämpfung von strukturellem Rassismus innerhalb der Polizei Neben dieser umfassenden Reform durch die Schaffung einer neuen Aufsichtsbehörde gibt es weitere konkrete gute Praktiken in Großbritannien, die von den deutschen Polizeibehörden übernommen werden sollten. Auch wenn diese nicht flächendeckend in allen britischen Polizeibehörden gleichermaßen angewendet werden und leider oft als erstes auferlegten Sparmaßnahmen zum Opfer fallen, haben sie sich dennoch als gute Praxis bewährt und werden weiterhin von den Fachverbänden unterstützt und befürwortet. Erfahrungsberichten britischer Polizist:innen zufolge sind diese Maßnahmen insbesondere dann erfolgreich, wenn sie durch Vorgesetzte in Rhetorik und Praxis unterstützt werden. So hat sich die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamt:innen durch unabhängige Trainer bewährt und konnte in zahlreichen Fällen ein konkretes Problembewusstsein schaffen und den einzelnen Beamt:innen alternative Handlungsoptionen aufzeigen. Exit Interviews sind darüber hinaus eine Möglichkeit verdeckten Rassismus oder ein diskriminierendes Arbeitsumfeld innerhalb kleinerer Polizeistrukturen aufzudecken. Durch Gespräche über die Ursachen und Gründe mit Polizist:innen die den Polizeidienst vollends verlassen oder in ein anderes Team wechseln, lassen sich Probleme erkennen. Darüber hinaus hat sich in Großbritannien die Schaffung und Beteiligung der National Black Police Association (NBPA) bewährt. Als Interessengruppe für Polizeibeamt:innen ethnischer Minderheiten wurde 1994 die erste solche Vereinigung als Metropolitan Black Police Association im Großraum London gemeinsam auf Initiative dortiger Polizist:innen und der dortigen Polizeibehörde, der Metropolitan Police Service, gegründet. Durch ihre Einbeziehung in sogenannte Review-Panels innerhalb der Polizeibehörden kann die NBPA an richtungsweisenden Entscheidungen mitwirken und so die Berücksichtigung der Perspektiven und Erfahrungen von Polizeibeamt:innen, die selbst ethnischen Minderheiten angehören, sicherstellen. OK, wir fordern das. Und was passiert jetzt damit? Die SPD London hat diesen Antrag im Februar 2021 beschlossen und ihn damit an die SPD International überwiesen. Diese hat den Antrag auf ihrer Vollversammlung im März 2021 beschlossen. Nun geht der Antrag an den Bundesparteitag der SPD im Mai 2021, wo die dortigen Delegierten darüber befinden werden, ob dies eine offizielle Position der Partei wird. Gleichzeitig führen wir Gespräche mit relevanten sozialdemokratischen Fachpolitiker:innen und werben auch abseits der Parteibeschluss-Strukturen für das Anliegen dieses Antrags. Ich würde mir gerne eine eigene Meinung zu dem Thema bilden! Wir haben Dich noch nicht ganz überzeugt oder Du möchtest mehr über das Thema wissen? Hier findest Du ein paar Ressourcen und Links zu den wichtigsten Argumenten in der Debatte, die uns bei unserer Entscheidungsfindung geholfen haben: Gibt es ein Rassismusproblem in der Polizei oder ist das ein unnötiger Generalverdacht? Die Debatte um strukturellen Rassismus in der Polizei wird erbittert geführt. Inzwischen wird von vielen Politiker:innen, und auch Polizist:innen ein strukturelles Problem anerkannt. Die Kampagne für Opfer rassistisch motivierter Polizeigewalt Berlin (KOP-berlin) hat eine 316-Seitige Chronik mit Fällen rassistisch motivierter Polizeigewalt in Berlin zwischen 2000 und 2020 zusammengestellt. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) beim BKA sieht dringenden Handlungsbedarf in deutschen Sicherheitsbehörden, um unter Anderem einen NSU 3.0 zu verhindern. Gegenmeinung: Union und Polizeigewerkschaft finden, das sei alles Quatsch, “im Grunde Wahnsinn”. Zum Forschungsstand: Das Forschungsprojekt “Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen” (KVIAPOL) der Ruhr-Universität Bochum befasst sich mit Viktimisierungsprozessen, Anzeigeverhalten und Dunkelstrukturen. Es hat seine Ergebnisse bereits in zwei Zwischenberichten vorgestellt. Zum aktuellen Forschungsstand zu strukturellem Rassismus und Polizeiarbeit gibt es eine kurze Übersicht in der von der Bundesakademie für Politische Bildung herausgegebenen APuZ vom Oktober 2020. Darin heißt es: Problematisch erscheint in diesem Zusammenhang die weitgehende Abschottung seitens der Polizei gegenüber diesem Thema und die kategorische Weigerung der Anerkennung durch Politiker*innen, dass strukturelle Gegebenheiten diskriminierende Wirkung entfalten können. So wird bei der Frage, inwiefern extremistische Strukturen in Sicherheitsbehörden wie der Polizei vorhanden sind, wiederholt auf “Einzelfälle” verwiesen. Bei der Frage nach rassistischen Handlungspraktiken werden Forschungen zudem vom Bundesinnenministerium mit der nicht schlüssigen Argumentation, dass “Racial Profiling” ja ohnehin verboten sei und deshalb nicht vorkomme, für nicht notwendig erachtet. Auffällig ist dabei, dass Gegner*innen entsprechender Studien denjenigen, die wissenschaftliche Untersuchungen befürworten, unterstellen, sie würden der Polizei gegenüber einen Generalverdacht aussprechen. Forschung hat jedoch in der Regel das gegenteilige Ziel: Sie dient dazu, zu vorurteilsfreien und differenzierten Ergebnissen zu kommen. Die Möglichkeit, den Diskurs zu versachlichen und auf eine empirisch-wissenschaftliche Informationsbasis zu stellen, bietet daher auch für die Polizei eine Chance: Denn extremistische Einstellungen sind eine Gefahr für den Rechtsstaat, insbesondere dann, wenn sich entsprechende Einstellungsmuster in mit Macht ausgestatteten Institutionen manifestieren. Wie ist die Polizeiaufsicht in Deutschland momentan organisiert? In Deutschland gibt es keine flächendeckende unabhängige Polizeiaufsicht. Derzeit müssen Bürger:innen und andere, die Polizist:innen im Dienst Fehlverhalten vorwerfen, meist bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten. Dies führt dazu, dass oft diejenigen Behörden gegen sich selbst ermitteln, denen Fehlverhalten vorgeworfen wird. Einen Überblick über die Deutsche Debatte und mögliche Szenarien für eine zivile Polizeiaufsicht findet sich in Hartmut Aden’s Aufsatz aus dem Jahr 2013: Polizeibeauftragte und Beschwerdestellen in Deutschland. Erfolgsbedingungen und neue Trends in den Ländern. In: Vorgänge 52 (Nr. 204), S. 10-20. Im Jahr 2014 forderte das Deutsche Institut für Menschenrechte eine unabhängige Beschwerdestelle zur zivilen Kontrolle der Polizei. Das Land Berlin wird im Jahr 2022 mit dem neuen Polizeibeauftragten eine zivile Beschwerdestelle einführen, die im Gegensatz zu bestehenden Beauftragten in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz auch selbst ermitteln, Zeugen vernehmen und Einsicht in polizeiliche Ermittlungsakten nehmen darf. Im Oktober 2020 sprachen sich in einer repräsentativen Umfrage unter 1000 Wahlberechtigten von infratest dimap im Auftrag des WDR 65% der Befragten für eine unabhängige Polizeiaufsicht aus. Im Bundestag wurde die Einrichtung eines beim Bundestag angesiedelten Polizeibeauftragten zuletzt im Juni 2020 mit Stimmen der Unions-, SPD- und AfD Fraktionen abgelehnt. Für uns ist dies um so mehr Ansporn, denn ein Umdenken in unserer Partei könnte diesem Unterfangen demnach in der nächsten Legislaturperiode den Weg bereiten! Was sollen diese britischen Vorbilder? In Großbritannien gibt es das Independent Office for Police Conduct (IOPC). Auf seiner Internetseite erklärt das Panel seine Arbeit und wie es strukturiert ist. Mehr Informationen zum IOPC gibt es auch auf den Seiten des Independent Police Complaints Authorities’ Network (IPCAN). Die britische National Black Police Association (NBPA) ist eine Interessenvertretung für Polizist:innen of Colour. Sie arbeitet ebenso für ein besseres Verständnis und eine bessere Beziehungen zwischen Polizei und ethnischen Minderheiten in Großbritannien und leistet damit einen wichtigen Beitrag, Vertrauen in die Polizei in allen Gesellschaftsschichten herzustellen. Zu viel Text. Ich schaue mir lieber Dokus zu dem Thema an Ein Beitrag aus dem ZDF Magazin Royale von Jan Böhmermann zu Rassismus in der Deutschen Polizei. Dokumentation „Feindbild Polizei – Gewalt und Gegengewalt ohne Ende?“ von ARTE (2020): Diese Dokumentation problematisiert Polizeigewalt und Rassismusvorwürfe gegen die Polizei in Frankreich und Deutschland kritisch, wagt den internationalen Vergleich und gibt allen Seiten eine Stimme. Gegen Ende verweist sie konkret auf Großbritannien und das IOPC als Positivbeispiel. Die Dokumentation gibt es auch auf Youtube. Dokumentation „Wer kontrolliert die Polizei?“ vom WDR (2020): Diese Dokumentation problematisiert Polizeigewalt und Rechtsextremismus in der Polizei in Deutschland. Sie behandelt konkret, dass es in Deutschland keine unabhängige Polizei-Kontrollbehörde gibt. Die Dokumentation gibt es auch auf Youtube. Wir brauchen Deine Unterstützung! Um unseren Antrag ins Parteiprogramm der SPD zu bringen benötigen wir Deine Unterstützung! Grundsätzlich kannst Du uns unterstützen, indem du: Ganz konkret kannst Du, um diesen Antrag zu unterstützen: Den ganzen Antrag als PDF hier downloaden. Wir bedanken uns bei allen, die uns bisher unterstützen!