WIR FORDERN: Allgemeines und gleiches Wahlrecht für Deutsche im Ausland!

Den ganzen Antrag gibt es hier als PDF zum Download.

Das Wahlrecht für Deutsche im Ausland ist kompliziert. Um dies festzustellen genügt ein Blick auf unsere Info-Seite für Deutsche im Ausland, die an der nächsten Bundestagswahl teilnehmen wollen. So wird von ihnen nicht nur eine postalische Beantragung der Eintragung ins Wählerverzeichnis verlangt – wer über 25 nicht mehr in Deutschland gelebt hat, muss noch dazu nachweisen, dass er/sie – spitz gesagt – “deutsch” genug ist, um an der Wahl teilzunehmen.

Was fordern wir?

Wir fordern, dass Deutsche im Ausland eine angemessene demokratische Repräsentation im Deutschen Bundestag durch die Durchsetzung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts erfahren. Für eine angemessene demokratische Mitsprache im Deutschen Bundestag ist es notwendig, das allgemeine Wahlrecht (insb. § 2 und § 12 BWahlG) so anzupassen, dass Stimmen aus dem Ausland nicht nur in den 299 Wahlkreisen des Bundesgebiets untergehen, sondern der politische Wille der Deutschen im Ausland in geeigneter Form im Deutschen Bundestag abgebildet wird. Dies würde nicht nur die Interessen der Deutschen im Ausland wahren, sondern auch die demokratische Legitimation des Parlaments durch eine höhere Wahlbeteiligung stärken.

Die legislative Ausgestaltung eines allgemeinen und gleichen Wahlrechts für deutsche Staatsbürger im Ausland fällt in die Zuständigkeit des Deutschen Bundestags. Wir lassen es offen, wie die das Auslandswahlrecht im Detail aussehen soll, wenn sichergestellt wird, dass die Präferenzen der Deutschen im Ausland im Wahlrecht widergespiegelt werden und das Wahlgebiet geographisch erweitert wird.

Warum fordern wir das?

Unsere Antragsbegründung gliedert sich in drei Teile (Aufklappen, um mehr zu lesen):

Der Ist-Zustand ist ungerecht

Rund 4 Millionen Deutsche leben dauerhaft im Ausland und sind per Bundeswahlgesetz auch ohne gemeldeten Wohnsitz in Deutschland weiterhin zur Bundestagswahl wahlberechtigt, wenn sie sich bei der Gemeinde, bei der sie zuletzt gemeldet waren, auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dazu ist gemäß §12 Abs 2 Nr. 1 & 2 BWahlG eine der folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres müssen sie mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt darf nicht länger als 25 Jahre zurückliegen.
  2. Aus anderen Gründen müssen sie persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sein.

Diese Regelung stellt eine rechtliche Ungleichbehandlung zu Staatsbürgern im Inland dar, da vom Wahlrecht hier nur in einem eingeschränkten Rahmen Gebrauch gemacht werden kann. In der Vergangenheit hatte dies häufig zur Folge, dass im Ausland lebende Deutsche von der Teilnahme an der Bundestagswahl ausgeschlossen worden sind.

Alternative Gestaltungen des Auslandswahlrechts: Beispiele aus anderen Ländern

Bei der Bundestagswahl 2017 haben ca. 114.000 im Ausland lebende Deutsche gewählt, allerdings werden ihre Stimmen im Deutschen Bundestag durch die derzeitige Wahlpraxis nicht angemessen politisch repräsentiert. Da üblicherweise Abgeordnete (im Durchschnitt mit 66.000) mit weit weniger Stimmen in den Deutschen Bundestag gewählt werden, ist eine klare parlamentarische Repräsentation von Deutschen Wählern aus dem Ausland richtig. Hierzu gibt es mindestens drei verschiedene Möglichkeiten:

  • Es werden Auslandswahlkreise geschaffen, welche eindeutigen geographischen Räumen zugeteilt werden. In Frankreich werden so zum Beispiel in 11 Auslandswahlkreisen, welche sich an der Anzahl der in der Region lebenden Franzosen orientieren, Abgeordnete in die Nationalversammlung gewählt. Häufig fokussieren sich diese Abgeordneten dann besonders auf internationale Angelegenheiten und setzen sich besonders für die bilateralen Beziehungen zwischen den entsprechenden Ländern und Frankreich ein.
  • Es wird eine Listenwahl für das Ausland geschaffen, beider jeweils nur so viele Abgeordnete aus dem Ausland gewählt werden, wie die Zahl der tatsächlichen Auslandswähler geteilt durch die für eine Abgeordneten erforderliche Stimmenzahl ergibt. Dies hätte den Vorteil, dass es hier nicht zu einem möglichen Verstoß gegen den Rechtsgrundsatz der Gleichgewichtung der Stimmen kommen kann.
  • Eine personalisierte Verhältniswahl durch analoge Anwendung des deutschen Wahlrechts im Ausland, wobei im Ausland lebende Deutsche zu entsprechenden Auslandswahlkreisen zusammengefasst werden, für die es gemeinsam eine Auslandswahlliste gibt.

Mehr Demokratie Wagen: Das Auslandswahlrecht spiegelt die demokratischen Rechte Deutscher im Ausland wieder

Deutsche im Ausland haben keinen politischen Ansprechpartner, der sich für ihre legislativen Angelegenheiten einsetzen kann. Insbesondere in Bereichen des Steuerrechts, Staatsbürgerrechts, aber auch beispielsweise Gesundheitspolitik, haben Entscheidungen von Berlin auch für im Ausland lebende Deutsche weitreichende politische Relevanz. Hier ergibt sich ein demokratietheoretischer Widerspruch, da Deutsche im Ausland als Gruppe zwar von einer eigenen Verwaltungsstruktur bedient werden (den Botschaften und Konsulaten), die Möglichkeiten politischer Partizipation aber ausbleiben.

Die Restriktionen im Wahlrecht widersprechen bei im europäischen Ausland lebenden Deutschen Staatsbürgern der europäischen Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in besonderen Maße. Nur durch eine Schaffung von eindeutigen Maßstäben für das Wahlrecht im Ausland, ist es Deutschen Staatsbürger:innen möglich, die europäische Niederlassungsfreiheit wahrzunehmen und sich dabei ihrem Wahlrecht für ein nationales Parlament sicher zu sein. Zwar haben EU-Bürger bisher das aktive und passive Wahlrecht für Kommunal- und Europawahlen im europäischen Ausland, aber aufgrund der oben genannten Politikfelder ist das uneingeschränkte Wahlrecht für den Deutschen Bundestag unabdingbar. Die Schaffung von eindeutigen Maßstäben im Deutschen Wahlrecht würde somit auch zu einer Rechtssicherheit bei der Wahrnehmung von europäischen Freiheitsrechten durch deutsche Staatsbürger:innen führen.

Deutschen Staatsbürger:innen unabhängig von ihrem Wohn- und Aufenthaltsort eine verbesserte Wahlrechtsausübung für die Wahlen zum Deutschen Bundestag zu gewähren, entspricht zudem einer modernen Auffassung von Demokratie und Mitbestimmung. Als internationale Partei, dessen Mitglieder verstreut über den ganzen Globus an einer sozialdemokratischeren Welt arbeiten, entspricht es unserem politischen Naturell, Belange Aller unabhängig von ihrem Wohn- und Aufenthaltsort in den Mittelpunkt der politischen Debatte zu rücken. Eine Änderung des Wahlrechts für Deutsche im Ausland muss deshalb ein übergeordnetes Ziel der SPD sein, für welches wir uns in der bevorstehenden Wahlrechtsnovellierung einsetzen müssen.

Ich würde mir gerne eine eigene Meinung zu dem Thema bilden!

Du bist noch nicht ganz überzeugt oder möchtest mehr zu dem Thema herausfinden? Kein Problem, wir haben im Folgenden ein paar Informationen, Links und Ressourcen zusammengestellt, die uns bei unserer Meinungsfindung sehr geholfen haben.

Rechtslage und Handlungsoptionen in Deutschland

Die geltende Rechtslage im Wahlrecht für Deutsche im Ausland ist in einer Studie des Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages zur Parlamentarischen Vertretung Auslandsdeutscher beschrieben (ab Seite 5).

Beispiele aus dem Ausland

Hier werden wir in Kürze Beispiele für Auslandswahlkreise und Auslands-Wahllisten aus anderen Ländern präsentieren.

Ok, wir fordern das. Und was passiert jetzt damit?

Die SPD London hat diesen Antrag im Februar 2021 beschlossen und ihn damit an die SPD International überwiesen. Diese wird auf ihrer Vollversammlung im März 2021 über den Antrag befinden. Sollte sie ihn unterstützen, geht der Antrag an den Bundesparteitag der SPD im Mai 2021, wo die dortigen Delegierten darüber befinden werden, ob dies eine offizielle Position der Partei wird.

Gleichzeitig führen wir Gespräche mit relevanten sozialdemokratischen Fachpolitiker:innen und werben auch abseits der Parteibeschluss-Strukturen für das Anliegen dieses Antrags.

Wir brauchen Deine Unterstützung!

Um unseren Antrag ins Parteiprogramm der SPD zu bringen benötigen wir Deine Unterstützung!

Grundsätzlich kannst Du uns unterstützen, indem du:

Ganz konkret kannst Du, um diesen Antrag zu unterstützen:

  • Als SPD-Mitglied diesen oder einen ähnlichen Antrag selbst im eigenen Ortsverein einbringen. Desto mehr SPD-Gliederungen sich mit diesem Thema befassen, desto wahrscheinlicher wird es auf dem Parteitag behandelt und beschlossen.
  • Diese Themenseite auf Social Media teilen, um auf das Thema und unsere Forderung aufmerksam zu machen. Aufmerksamkeit generieren.
  • Relevante Fachpolitiker anschreiben und bei ihnen für dieses Thema werben. Das können beispielsweise fachpolitische Abgeordnete oder Ministerialvertreter auf der Bundesebene sein.

Den ganzen Antrag als PDF hier downloaden.

Wir bedanken uns bei allen, die uns bisher unterstützen!