Wählen aus dem Ausland

Das Wahlrecht für Deutsche im Ausland ist kompliziert. Wir stellen Euch hier die wichtigsten Informationen und Links zur Verfügung, damit Ihr schnell und einfach an der Bundestagswahl 2021 teilnehmen könnt.

Dies ist eine ehrenamtliche Hilfestellung der SPD Freundeskreis London Mitglieder. Wir empfehlen, neben dieser Seite stets die Ankündigungen auf der Seite des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de) zu verfolgen.

Wie kann ich an der Bundestagswahl 2021 teilnehmen, wenn ich im Ausland lebe?

Das hängt davon ab, ob Ihr nach wie vor in Deutschland an einem Wohnsitz gemeldet seid, oder wie lange das für Euch her ist.

Ich bin noch mit einem Wohnsitz in Deutschland gemeldet!

Dann reicht die Beantragung der Briefwahl bei Eurer Heimatgemeinde. Die notwendigen Informationen und Unterlagen erhaltet Ihr auf den Webseiten der jeweiligen Gemeinden.

Ich bin nicht mehr mit einem Wohnsitz in Deutschland gemeldet!

Dann lohnt sich ein Blick auf die Informationsseiten für Deutsche im Ausland beim Bundeswahlleiter.

Als Deutsche mit Hauptwohnsitz im Ausland und keinem Wohnsitz in Deutschland seid Ihr bei der Bundestagswahl 2021 wahlberechtigt, falls ihr:

  • Seit dem Ende des 14 .Lebensjahres (d.h. vom Tag des 14. Geburtstag an) mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt habt und dies nicht mehr als 25 Jahre zurückliegt.
  • Oder “aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben habt und von ihnen unmittelbar betroffen seid.”

Insbesondere das zweite Kriterium kann verwirrend wirken. Der Bundeswahlleiter hat ein Infoblatt mit Beispielen zusammengestellt, mit dem man überprüfen kann, ob man persönlich und unmittelbar mit der Politik in Deutschland vertraut und von ihr unmittelbar betroffen ist.

Falls Ihr diese Kriterien erfüllt, müsst Ihr bis 5. September 2021 die Eintragung ins Wählerverzeichnis bei der Gemeinde in Deutschland beantragen, in der Ihr zuletzt gemeldet wart. Diese sendet Euch daraufhin bei genehmigtem Antrag Briefwahlunterlagen zu. Falls Ihr noch nie in Deutschland gemeldet wart, ist diejenige Gemeinde zuständig, zu der die engste Verbindung besteht (in der Regel ist das Teil der Begründung für die persönliche und unmittelbare Vertraut- und Betroffenheit).

Das Antragsformular mit Hinweisen zum Ausfüllen gibt es hier auf der Seite des Bundeswahlleiters.

Alle diese Informationen findet Ihr auch auf der Seite für Deutsche im Ausland des Bundeswahlleiters.

Das findet ihr zu kompliziert? Wir auch!

Deutsche im Ausland haben im Vergleich zu im Inland Lebenden mehr Hürden zu überwinden, bis ihre Stimme in der Bundestagswahl ausgezählt wird. Noch dazu werden unsere Stimmen auf alle 299 Wahlkreise verteilt. Somit werden wir weder als Wähler:innengruppe mit Eigeninteressen (wie z.B. Staatsbürgerschaftsrecht, Transfer von Sozialversicherungsleistungen, etc.) wahrgenommen, noch haben unsere Anliegen Gewicht, wenn wir “unsere” Bundestagsabgeordneten kontaktieren – für sie sind wir jeweils ein paar der Wähler:innen, die irgendwo im Ausland leben.

Deswegen setzen wir uns gemeinsam mit der SPD International für eine Reform des Wahlrechts ein, die die Interessen der Deutschen im Ausland besser berücksichtigt.

Wir haben Dein Interesse geweckt? Hier geht es zu unserer Themenseite, auf der wir über unsere Forderungen und Fortschritte informieren.